Führung

Funktionsfähige Compliance Systeme bedürfen eines neuen Empfehlungskodex

Die Stakeholder sind sich einig: Der neue Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) muss neu überarbeitet werden, um von den Unternehmen weiterhin als relevante Richtlinie zur Ausarbeitung von effektiven Corporate Management Systemen (CMS) genutzt werden zu können. Eine aktuelle Studie hat Justiz, Verbände und Unternehmen befragt, welche Compliance Essentials wirklich von Bedeutung sind.

Der DCGK ist ein von der Regierungskommission zur Verfügung gestelltes Instrument, das als Leitlinie zur Ausarbeitung von CMS für ein moralisch ethisches Verhalten der Unternehmen genutzt werden soll. Damit können ethische Standards in Unternehmen etabliert werden und Skandale, wie die Abgasmanipulation vermieden werden. Ein gelebtes Ethik-und Wertemanagement, welches im CMS des Unternehmens verankert ist, sichert die langfristige Profitabilität des Unternehmens (Enste, 2015).

Gesetzescharakter der aktuellen Fassung des DCGK

Die aktuelle Fassung des DCGK hat mehr Gesetzes-als Empfehlungscharakter, da eine eindeutige Orientierung an der Struktur des Aktiengesetzes feststellbar ist. Dies ist problematisch, da er oftmals fälschlicherweise als Checkliste von den Unternehmen genutzt wird. Davon soll sich nun distanziert werden und eine Überarbeitung des DCGK in Kooperation mit den Kodexanwendern erfolgen. Der eigentliche Sinn des DCGK, nämlich eine Grundlage für Unternehmen zu sein, um ihr eigenes CMS effektiv gestalten zu können, soll damit erfüllt werden. Eine praxisnahe Gliederung und eine Struktur anhand der Managementlogik könnten bereits die wesentliche Aussage, dass der DCGK kein Gesetz ist, widerspiegeln (Nonnenmacher, 2017). Welche Inhalte in den Richtlinien thematisiert werden sollten, ist abhängig von den Anforderungen an ein funktionsfähiges und gelebtes CMS. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass es sechs eindeutige Anforderungen an ein gelebtes CMS aus Sicht der befragten Stakeholder gibt, siehe Abbildung 1 (KICG, 2017).

 

Abbildung 1

Mögliche Leitlinien des neuen DCGK

 

 

Quelle: KICG

 

Anforderungen an ein gelebtes CMS

  1. Tone at the top: Das entscheidende Merkmal für ein effektives CMS ist der Vorbildcharakter der Unternehmensführung. Diese muss durch eine regelmäßige Kommunikation des CMS sowie eigenen Vorlebens eine eindeutige Positionierung zugunsten des CMS vornehmen. 94,6% der befragten Experten gaben an, dass eine klare Kommunikation über die wesentlichen Verhaltenserwartungen an die Mitarbeiter von der Führungsebene erfolgen sollte. Nur so können Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit geschaffen werden.
  2. Risikoanalyse: Des Weiteren bedarf es einer stetigen Risikoanalyse zur frühzeitigen Aufdeckung von Risikopotenzialen und deren Eliminierung. Auch hierfür wird die Unternehmensleitung von den Experten in die Verantwortung gezogen. 97,3% erwarten eine Auseinandersetzung der Unternehmensleitung sowie der oberen Führungskräfte mit Compliance-Risiken. Und 93% erwarten eine fortlaufende Analyse des Risikoumfeldes bezüglich Veränderungen.
  3. Schulungen: Ein Compliance Verstoß kann von jedem Mitarbeiter begangen werden, weshalb eine Sensibilisierung jedes Einzelnen erforderlich ist. Eine regelmäßige Präsenzschulung für die Mitarbeiter würde aus Sicht von 59,5% der Experten Abhilfe leisten. Für neue relevante Mitarbeiter sollte Compliance und Integrität bereits in der Einführungsschulung thematisiert werden, finden 94,6% der Experten. Eine weitere Richtlinie könnte die gezielte Schulung von Führungskräften in Hinblick auf ihre Vorbildfunktion sein.
  4. Umgang mit Compliance-Verstößen: Das Einhalten von Richtlinien ist für Menschen jedoch erstrebenswerter, wenn bei Nichtbefolgung Sanktionen zu erwarten sind. Aus diesem Grund bedarf es einem konsequenten Umgang mit Compliance Verstößen, um langfristige Glaubwürdigkeit bei den Mitarbeitern zu erzielen. Hierfür kann es aus Sicht von 94,6% der Experten hilfreich sein, wenn ein fester Ansprechpartner für Compliance-Anliegen benannt wird.
  5. Hinweisgebersysteme: Hinzukommend muss ein funktionsfähiges Hinweisgebersystem existieren, dass einerseits dem Hinweisgeber Anonymität garantiert und andererseits einen ernsthaften neutralen Umgang ermöglicht. 81,1% der Experten stimmen einem klar definierten und kommunizierten Prozess zur Meldemöglichkeit von Fehlverhalten für Mitarbeiter zu. Dadurch wird das Vertrauen der Mitarbeiter gewonnen und eine Nutzung des Hinweisgebersystems ermöglicht.
  6. Mindestanforderungen an Compliance: Zuletzt sollte auch eine Mindestanforderung an Compliance formuliert werden. Diese resultieren jedoch aus Unternehmensspezifika wie Größe, Branche oder dem Internationalisierungsgrad. Außerdem ist auch eine hierarchische Einordnung des Compliance Beauftragten ein klares Indiz für den Stellenwert von Compliance im Unternehmen. 62,5% der Experten würden Compliance mindestens auf der zweiten Ebene ansiedeln. Auch müssen ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für Compliance sichergestellt werden.

 

Die Ergebnisse der Studie zeigen eine klare Distanzierung von der bisherigen Fassung des DCGK und eine deutliche Annäherung an die unternehmerische Perspektive von CMS. Dies gibt einen ersten Eindruck von der Komplexität der anstehenden Überarbeitung und ist ein erster Schritt in die richtige Richtung für einen dauerhaft relevanten DCGK. Damit ist es für Unternehmen möglich ein funktionsfähiges CMS zu entwickeln und ein ethisch verantwortungsvolles Handeln bei den Mitarbeitern zu erreichen, um Skandale, wie die Abgasmanipulation, zu vermeiden.

 

Quellen:

Enste, Dominik, 2015, Markt und Moral – Eine ordnungsethische Reflexion, in: 2. überarbeitete IW-Positionen 24, Nr. 69, Köln

Konstanz Institute Corporate Governance (KICG), 2017, Compliance Essentials – was aus der Perspektive von Justiz, Verbänden und Unternehmen wirklich zählt, Konstanz

Nonnenmacher, 2017, DCGK: Grundlegende Revision für weiterhin hohe Relevanz, in: der Aufsichtsrat 09/2017