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Zur Ethik der Voreinstellungen – Ist die Zustimmungs- oder die Widerspruchslösung moralischer?

Die aktuelle Debatte um die Veränderung der Regelungen zur Organspende hat eine wissenschaftliche Basis in der verhaltensökonomischen Forschung zum Einfluss von Voreinstellungen oder auch „Default Settings“. Die wirtschaftspolitische Relevanz des „Nudging“ lässt sich bei diesem gesundheitspolitisch und ethisch brisanten Thema und der Frage „Retten Defaults Menschenleben?“ verdeutlichen.

Johnson/ Goldstein (2003) haben anhand des Beispiels „Organspende“ nachgewiesen, dass Voreinstellungen einen erheblichen Einfluss auf Entscheidungen und Verhalten haben. Ein europäischer Ländervergleich liefert dabei die am meisten zitierte Evidenz. In einigen europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Dänemark) muss der Organspender explizit seine Zustimmung zur postmortalen Organspende geben. In Deutschland ist dies mit wenig Aufwand durch das Ausfüllen eines Organspendeausweises möglich, der z.B. unter https://www.organspende-info.de/ ausgefüllt und ausgedruckt werden kann.

Dennoch hat in Deutschland nach neuesten Umfragen (2018) nur rund ein Drittel der Bevölkerung einen Organspendeausweis, obwohl in Umfragen deutlich mehr Menschen ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende äußern. Die großen Religionsgemeinschaften haben keine generellen Bedenken gegen Organspenden. Regierungen in den Ländern mit der Zustimmungsregel haben mit umfangreichen Informationskampagnen versucht, für die Zustimmung zu werben. In den Niederlanden (mit rund 16 Millionen Einwohnern) wurden über 12 Millionen entsprechende Werbebriefe versandt, ohne dass die Zahl der Organspender deutlich anstieg (vgl. Johnson/ Goldstein, 2003, S. 1339). Die verbesserten Informationen hatten kaum einen Effekt. Ganz ähnlich sind die Erfahrungen in Deutschland, wo die Krankenkassen auch dafür werben, Organspender zu werden.

In multiplen Regressionsanalysen wurden die Effekte der Defaults für Infrastruktur, Bildungsniveau und Religion kontrolliert und die in der Abbildung gezeigten Ergebnisse konnten auch für eine größere Zahl von Ländern bestätigt werden. Die Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich können exemplarisch den großen Einfluss von Defaults aufzeigen: Während nur rund 12 Prozent der Deutschen im Jahr 2003 Organspender waren, waren dies im Nachbarland fast 100 Prozent. In gemeinsamen Workshops mit Österreichern und Deutschen wurde vor allem deutlich, dass der Default als gesellschaftlicher Konsens wahrgenommen und von beiden Seiten nicht hinterfragt wurde. Mit anderen Worten, ob man die Widerspruchlösung als moralisch oder unmoralisch bewertet, hängt vom Status Quo in den jeweiligen Ländern ab. Hintergrund ist, dass Menschen typischer Weise davon ausgehen, dass die Regeln so wie sie sind, gerecht sind. Jede Veränderung des Status Quo löst hingegen massiven Widerstand aus, wie die aktuelle Debatte in Deutschland zeigt.

Da zahlreiche Länder sich im Konsens für die Opt-Out Klausel entschieden haben und niemand die Länder vor dem Internationalen Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen die Menschenrechte oder Menschenwürde angeklagt hat, kann daraus kein pauschales Argument gegen die Opt-Out Klausel abgeleitet werden. Entscheidend ist somit der gesellschaftliche Konsens und damit auch die kulturelle Tradition.

Abbildung 1

Effektive Zustimmungsraten nach Ländern. Ausdrückliche Zustimmung (opt-in, gelb) und vorausgesetzte Zustimmung (opt-out, blau)

 

 

Quelle: “Do Defaults Save Lives?“ Johnson/ Goldstein, Science 2003 302 (5649), S. 1338

Die zentrale Frage ist, wer Defaults setzen sollten und wie diese aus- und ggf. umgestaltet werden sollten. Eine Gesetzesänderung weg von der Zustimmungs- hin zur Widerspruchslösung wäre denkbar, stößt aber  aufgrund verschiedener Gewohnheiten und Biases auf Widerstand (vgl. Enste/ Hüther, 2011) stoßen. Dennoch wäre dies sicherlich letztlich kostengünstiger und erfolgreicher als weitere Informationskampagnen.

 

Prof. Dr. Dominik H. Enste hat nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Köln, Dublin und Fairfax (Virginia) studiert (Diplom) und zu wirtschaftsethischen Themen promoviert (Dr. rer. pol). Nach einigen Jahren in der Finanz- und Versicherungsbranche wechselte er 2003 zum Institut der deutschen Wirtschaft Köln und ist seit 2011 dort Leiter des Kompetenzfeldes Verhaltensökonomik und Wirtschaftsethik. Seit 2012 ist er außerdem Geschäftsführer der IW Akademie GmbH und zugleich seit 2013 Professor für Wirtschaftsethik und Institutionenökonomik an der Technischen Hochschule Köln und Dozent an der Universität zu Köln.